Zustimmung des Kreises Recklinghausen zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH durch die Stadt Oberhausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/098 regelt die Zustimmung des Kreises Recklinghausen zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen an die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH. Die Stadt Oberhausen plant, das Unternehmen als internen Betreiber im Wege eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu beauftragen. Der Zeitraum für diese fahrplanmäßige Verkehrsbedienung sowie die damit verbundenen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen soll vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 umfassen.
Der Kreis Recklinghausen ist als Aufgabenträger für den öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehr zuständig. Eine formelle Zustimmung des Kreistages ist erforderlich, da die Stadt Oberhausen als Eigentümerin der STOAG die Beauftragung der entsprechenden Verkehre plant. Die Verkehrsleistungen im Kreis Recklinghausen werden derzeit ohne direkten Finanzausgleich zwischen dem Kreis und dem Unternehmen erbracht, wobei ein Ausgleich im Rahmen eines Naturalausgleichs mit der Vestischen Straßenbahnen GmbH erfolgt.
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem ÖDLA sowie den geltenden Nahverkehrsplänen der Stadt Oberhausen und des Kreises Recklinghausen. Der Landrat wird ermächtigt, die notwendigen Erklärungen zur Umsetzung der Direktvergabe abzugeben und Anpassungen des Auftrages vorzunehmen, sofern diese keine wesentlichen wirtschaftlichen Auswirkungen für den Kreis haben. Zur Sicherstellung der Qualitätsvorgaben ist die STOAG zur Abstimmung mit der Kreisverwaltung verpflichtet. Die Vorlage wurde mit der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH, der Stadt Oberhausen und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR abgestimmt.
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