Ersatzwahlen für den Kreisausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2017/099 wird die Durchführung von Ersatzwahlen für den Kreisausschuss thematisiert. Gegenstand der Vorlage ist die Neubesetzung von zwei ordentlichen Mitgliedern des Gremiums, nachdem zwei bisherige Mitglieder ausgeschieden sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Nachfolge für ein ausgeschiedenes Mitglied sowie eine Nachfolge für ein verstorbenes Mitglied zu bestimmen. Die Wahl der Nachfolger erfolgt gemäß der Regelungen in § 51 Absatz 2 Satz 3 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach obliegt die Wahl der Kreistagsmitglieder auf Vorschlag der jeweiligen Fraktion oder Gruppe, welche das ursprüngliche Mitglied nominiert hatte. Die Vorlage wurde vom Landrat zur Beratung im Kreisausschuss am 18. September 2017 sowie im Kreistag am 26. September 2017 vorgelegt. Federführend für das Dokument ist der Kreisausschuss.
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