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Beschlussvorlage

Betriebsleistungen der Vestische Straßenbahnen GmbH im Kreis Recklinghausen - Direktvergabe

2017/011 20.02.2017 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/011 sieht vor, die Vestische Straßenbahnen GmbH für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehrs im Kreis Recklingenhausen zu betrauen. Die Umsetzung soll im Wege einer Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfolgen. Diese Betrauung umfasst, vorbehaltlich der Zustimmung der mitbedienten Aufgabenträger, auch die Betriebsleistungen der Vestischen Straßenbahnen GmbH in den Gebieten der Städte Dortmund, Essen, Herne und Oberhausen.

Die bestehende Betrauung für das Gebiet des Kreises Recklingenhausen soll bis zum 31. Dezember 201

19 bestehen bleiben. Zudem ist eine Ausweitung der Bestandsbetrauung auf das Stadtgebiet Dortmund für die Linien SB24, NE14 und 289 für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 vorgesehen, sofern die Stadt Dortmund zustimmt. Der Umfang der Verkehrsleistungen wird durch den jeweiligen Auftrag sowie den Nahverkehrsplan des Kreises Recklingenhausen definiert.

Die Kreisverwaltung wird ermächtigt, alle für die Umsetzung der Direktvergabe erforderlichen Handlungen vorzunehmen und die notwendige Vorabbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR zu veranlassen. Der Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung der Vestischen Straßenbahnen GmbH soll die Geschäftsführung des Unternehmens anweisen, den Beschluss sowie die Vorgaben der beteiligten Gebietskörperschaften verbindlich umzusetzen.

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