Besuch einer Delegation des Kreises Recklinghausen in Jelgava (Lettland) vom 24. - 28.04.2017 -Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 S. 3 Kreisordnung NRW-
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 2017/036 wurde im Kreisausschuss eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 S. 3 der Kommunalordnung NRW zur Genehmigung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage war die Durchführung einer Reise einer Delegation aus dem Kreis Recklinghausen nach Jelgava in Lettland, welche im Zeitraum vom 24. bis zum 28. April 2017 stattfand.
Die Vorlage, die unter der Federführung des Landrats erstellt wurde, enthielt den entsprechenden Beschlussvorschlag, die Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen. Die inhaltliche Grundlage für diesen Vorgang war die beigefügte Darstellung des Sachverhalts, welche die Details der Dringlichkeitsentscheidung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kreisordnung NRW umfasste. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Kreisausschusses am 22. Mai 2017 vorgesehen.
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