Besuch einer Delegation des Kreises Recklinghausen im Kreis Wodzislaw vom 10. - 13.05.2017 -Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 S. 3 Kreisordnung NRW-
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 2017/037 liegt dem Kreisausschuss ein Antrag zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vor. Gegenstand der Vorlage ist die Durchführung einer Reise einer Delegation aus dem Kreis Recklinghausen in den Kreis Wodzislaw, die im Zeitraum vom 10. bis zum 13. Mai 2017 stattfinden soll.
Die Entscheidung basiert auf der rechtlichen Grundlage des § 50 Absatz 3 Satz 3 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Der Landrat hat die Vorlage zur Beratung im Kreisausschuss für die Sitzung am 22. Mai 2017 vorgelegt, wobei die anschließende Beratung im Kreistag für den 29. Mai 2017 vorgesehen ist. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vor. Die detaillierte Begründung der Dringlichkeit ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. Federführend für das Verfahren ist der Kreisausschuss.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170405093131