Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/076 des Landrats sieht die Durchführung von Ersatzwahlen für die Vertretung des Kreises in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr vor. Der Landrat beantragt hierzu die Wahl eines ordentlichen sowie eines stellvertretenden Mitglieds für dieses Gremium.
Die Notwendigkeit dieser Wahlen ergibt sich aus personellen Veränderungen in der bisherigen Besetzung. Für das bisherige ordentliche Mitglied ist eine Ersatzwahl erforderlich. Zudem wurde das bisherige stellvertretende Mitglied in der Kreistagssitzung vom 29. Mai 2017 zum ordentlichen Mitglied bestellt, wodurch die Position des stellvertretenden Mitglieds vakant geworden ist.
Gemäß § 35 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag befugt, bei vorzeitigem Ausscheiden einer Person für die restliche Amtszeit eine Nachfolge zu wählen. Die Vorlage dient somit der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Vertretung des Kreises im Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Die Beratung der Vorlage ist im Kreisausschuss für die Sitzung am 18. September 2017 vorgesehen, mit anschließender Vorlage im Kreistag am 26. September 2017.
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