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Beschlussvorlage

Rettungsdienst - Leitende Notarztgruppe Einführung des ärztlichen Leiters Rettungsdienst mit Teilübernahme des LNA Dienstes (Leitender Notarzt - LNA)

53/040 04.06.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Landrat wurde im Rahmen der Beschlussvorlage 53/040 beauftragt, ein Vergabeverfahren zur Einführung der Funktion eines Ärztlichen Leiters Rettungsdienst durchzuführen. Ziel der Maßnahme ist es, die medizinische Qualität im Rettungsdienst des Kreises Recklinghausen zu sichern und die Strukturen der Leitenden Notarztgruppe (LNA) neu zu ordnen. Die neue Funktion soll die Aufgaben des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst mit einer Teilübernahme des Dienstes als Leitender Notarzt verbinden.

Nach bisheriger Praxis erfolgte die Alarmierung der Leitenden Notärzte nach dem Zufallsprinzip, was zu Einsatzproblemen führen konnte. Durch die neue Regelung soll der Ärztliche Leiter Rettungsdienst während der regulären Dienstzeiten von Montag bis Freitag zur Verfügung stehen. Für die Zeiten außerhalb dieser Dienstzeiten sowie für Urlaubs- und Krankheitsfälle soll ein strukturierter Bereitschaftsdienst durch die Mitglieder der LNA-Gruppe etabliert werden. Die Mitglieder der Gruppe erhalten für diesen Bereitschaftsdienst eine tägliche Pauschalvergütung.

Die jährlichen Personalkosten für die neue Funktion sowie die Kosten für den Bereitschaftsdienst werden auf insgesamt etwa 122.825 Euro geschätzt. Zur Refinanzierung wurde eine mündliche Zusage der Kostenträger über einen Zuschuss in Höhe von 80.000 Euro erzielt, während der verbleibende Kostenanteil überplanmäßig finanziert werden soll. Die Aufgaben des Ärztlichen Leiters umfassen unter anderem die Einsatzplanung, die Qualitätssicherung, die Mitwirkung bei der medizinischen Aus- und Fortbildung sowie die Koordination der LNA-Gruppe.

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