Aktualisierung der Beschlusslagen für die Förderung von Sucht- und Drogenberatungsstellen, Pro Familia und Donum vitae
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 53/041 sieht die Aktualisierung der Förderbescheide für verschiedene Beratungsstellen im Jahr 2004 vor. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde entschieden, den Anträgen der Träger auf eine Erhöhung der Fördermittel nicht stattzugeben. Stattdessen soll die finanzielle Unterstützung auf dem Niveau des Vorjahres fortgeführt werden.
Die Förderung der acht Suchberatungsstellen sowie der zwei Drogenberatungsstellen soll in der Form beibehalten werden, wie sie bereits für das Jahr 2002 beschlossen wurde. Dies umfasst auch die seit dem Jahr 2000 gewährte zusätzliche Förderung zur Deckung der Unterdeckung von Sach- und Personalkosten in Höhe von 153.387,56 Euro.
Für die Organisation Pro Familia ist eine pauschale Förderung in Höhe von 71.890 Euro vorgesehen. Die Unterstützung für die Standorte von Donum vitae in Recklinghausen und Gladbeck soll ebenfalls auf dem Niveau des Jahres 2003 belassen werden. Dies entspricht einer Gesamtsumme von 31.700 Euro, wobei der Anteil für den Standort Recklinghausen 25.564,50 Euro und der Anteil für Gladbeck 6.135,50 Euro beträgt.
Soweit Haushaltsmittel für die Folgejahre bereitgestellt werden, sollen die Förderungen in der gleichen Form fortgesetzt werden. Etwaige Erhöhungen der genannten Förderbeträge bedürfen einer erneuten Zustimmung durch den Kreistag. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden.
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