Satzung des Kreises Recklinghausen zur Änderung der Gebührensatzung für amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten gemäß § 19 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 18.03.1999, geändert durch Satzung vom 25.03.2002
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen wird über eine Änderung der Gebührensatzung für amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten gemäß § 19 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die bestehende Satzung anzupassen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen des am 1. September 2003 in Kraft getretenen Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalen abzubilden.
Nachdem das zuständige Ministerium die Tätigkeiten der unteren Gesundheitsbehörden im Rahmen des Bestattungsgesetzes als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit eingestuft hat, sind die bisherigen Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Bestattungswesen nicht mehr anwendbar. In der Folge entfällt die Tarifstelle für die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem ehemaligen Feuerbestattungsgesetz.
Um den personellen, sachlichen und zeitlichen Aufwand der Verwaltung zu decken, sollen neue Tarifstellen für Aufgaben im Bereich des Bestattungswesens eingeführt werden. Die vorgeschlagene Änderung umfasst die Gebühren für die Durchführung der ersten Leichenschau bei nicht verfügbaren anderen Ärzten sowie für zweite Leichenschauen in den Fällen einer Verkürzung der Bestattungsfrist, vor Feuerbestattungen oder vor der Beförderung von Leichen oder Totgeburten ins Ausland. Die Gebühren für diese Leistungen werden in einem Bereich von 35 bis 100 Euro festgesetzt.
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