Personalkostenzuschuss des Vereins ''Hilfe für Kinder'' zur Betreuung krebskranker Kinder in der Vestischen Kinderklinik Datteln - Festschreibung des Personalkostenzuschusses -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 53/043 sieht vor, den Personalkostenzuschuss des Vereins „Hilfe für Kinder“ zur Betreuung krebskranker Kinder in der Vestischen Kinderklinik Datteln künftig auf einen jährlichen Festbetrag von 30.400 Euro festzuschreiben. Grundlage der Förderung ist ein Beschluss des Kreistages aus dem Jahr 1990, der die Übernahme der Personalkosten für eine hauptberufliche Fachkraft durch den Kreis Recklinghausen vorsieht, nachdem die Finanzierung durch das Arbeitsamt beendet wurde.
Die Kostenentwicklung der Förderung zeigte in den vergangenen Jahren Schwankungen. Während die Ausgaben zwischen 1998 und 2002 moderat anstiegen, war für das Jahr 2003 eine Steigerung von rund 20 Prozent zu verzeichnen. Dies wurde neben veränderten Gehaltsbestandteilen nach einem Personalwechsel auch auf erhöhte Überstundenvergütungen zurückgeführt.
Um die Kostensicherheit zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand für das Antrags-, Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren zu reduzieren, regte das Rechnungsprüfungsamt eine Begrenzung der Förderung auf einen Höchstbetrag an. Die Berechnung der Personalabteilung ergibt für eine Fachkraft in der entsprechenden Eingruppierung bei einer 50-prozentigen Kostenübernahme durch den Kreis einen Betrag von etwa 30.410,63 Euro pro Jahr. Mit der Festschreibung auf 30.400 Euro sollen die Haushaltsmittel planbar gemacht und das bisherige Verfahren vereinfacht werden.
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