Zielvereinbarung zwischen Landschaftsverband Westfalen-Lippe und Kreis Recklinghausen Entsprechend § 3 Rahmenvereinbarung der ''Eingliederungshilfe Wohnen'' zwischen den kommunalen Spitzenverbänden in NRW und den Landschaftsverbänden vom März 2004
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 53/048 sieht den Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und dem Kreis Recklinghausen vor. Grundlage hierfür ist die Rahmenvereinbarung zur Eingliederungshilfe Wohnen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen und den Landschaftsverbänden aus dem Jahr 2004.
Ziel der Vereinbarung ist die Umsetzung einer kreisübergreifenden Versorgungsplanung. Diese umfasst ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgungsangebote, wie etwa Pflegefamilien, ambulant betreutes Wohnen, Tagesstätten oder Wohnheime. Die Planung richtet sich an Menschen mit geistigen, körperlichen, psychischen sowie suchtkranken Beeinträchtigungen. Während die Koordination und Finanzierung der Betreuungsangebote seit 1989 über das Gesundheitsamt erfolgte, übernahm der Landschaftsverband Westfalen-Lippe im Jahr 2004 die Versorgungsplanung im Bereich des betreuten Wohnens.
Die inhaltliche Zusammenarbeit sieht die Ermittlung des Bestandes an Versorgungsangeboten sowie die Einrichtung eines Controlling-Verfahrens vor. Dies soll unter anderem durch Instrumente der Hilfeplanung und die Einführung von Clearingkonferenzen geschehen. Zudem ist die Umsetzung von Systemen zum Qualitätsmanagement in der Suchtberatung bis Ende 2006 vorgesehen. Für das Jahr 2011 ist eine Rückabwicklung des Prozesses geplant, bei der die Versorgungsplanung wieder an den Kreis übertragen werden soll. Der Entwurf der Zielvereinbarung basiert auf einem Musterentwurf des Landschaftsverbandes, der bereits mit Vertretern des Kreises erörtert wurde.
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