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Beschlussvorlage

Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers als ordentliches Mitglied in der kommunalen Gesundheitskonferenz

53/050 23.05.2006 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Kreisausschuss sowie im Kreistag steht die Wahl einer Nachfolge für ein ordentliches Mitglied in der kommunalen Gesundheitskonferenz auf der Tagesordnung. Hintergrund der Beschlussvorlage 53/050 ist das Ausscheiden eines ehemaligen Kreistagsmitglieds aus diesem Gremium.

Gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag verpflichtet, auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger zu bestimmen. Da das bisherige Mitglied auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion in die kommunale Gesundheitskonferenz gewählt worden war, liegt das Vorschlagsrecht bei dieser Fraktion.

Die Wahl erfolgt nach den Vorgaben der Kommunalordnung, wonach die vorgeschlagene Person durch das Erreichen von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen gewählt ist. Die Vorlage sieht vor, die Nachfolge für das vakante ordentliche Mitglied in der Gesundheitskonferenz förmlich zu beschließen.

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