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Berichtsvorlage

Beitritt zur Anstalt öffentlichen Rechts 'd-NRW AöR'

2017/077 31.05.2017 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Kreisverwaltung Recklinghausen plant den Beitritt zur Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ mit Rückwirkung zum 1. Januar 2017. Mit diesem Beitritt soll ein Stammkapitalanteil in Höhe von 1.000 Euro eingebracht werden.

Die Struktur von d-NRW wurde im Zuge einer Umwandlung von einer öffentlich-privaten Partnerschaft in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt. Zuvor war die Kreisverwaltung Recklinghausen mittelbar über die Gemeinsame Kommunale Datenzentrale (GKD) beteiligt. Durch die neue Rechtsform endete die Mitgliedschaft der kommunalen IT-Dienstleister Ende 2016. Die Neugestaltung der Organisation zielt darauf ab, die Steuerungs- und Abstimmungsaufwände der bisherigen komplexen Strukturen zu reduzieren und die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und dem Land Nordrhein-Westfalen auf eine dauerhafte Grundlage zu stellen.

Für die Kreisverwaltung ist der Beitritt relevant, um die Angebote der d-NRW AöR, wie etwa den Vergabemarktplatz NRW, das Meldeportal für Behörden oder die Verwaltungssuchmaschine, weiterhin nutzen zu können. Ein Beitritt ermöglicht zudem die Beschaffung dieser Produkte unter Umgehung von Vergabeverfahren, die zuvor nur über die GKD möglich waren. Der Verbandsrat der GKD Recklinghausen hat den Beitritt der Mitgliedskommunen bereits empfohlen. Mit dem Beitritt sind keine weiteren Kosten außer der einmaligen Einbringung des Stammkapitals verbunden. Die Vertretung im Verwaltungsrat der d-NRW AöR erfolgt für die kommunalen Träger durch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände.

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