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Beschlussvorlage

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr - Finanzierungsübertragung ab dem Jahr 2011 - Abwicklung der Ausbildungsverkehr-Pauschale (Nachtrag)

20/231-1 01.02.2011 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/231-1 des Kreistags befasst sich mit der Übertragung der Abwicklung der Ausbildungsverkehr-Pauschale auf den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). In Ergänzung zu einem Beschluss aus dem Jahr 2010 wird vorgeschlagen, die Abwicklung der gemäß § 11 a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) geregelten Pauschale vollständig auf den Zweckverband VRR zu übertragen. Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet und tritt danach unter Berücksichtigung der Kündigungsmöglichkeiten der Satzung des Zweckverbandes weiter.

Der Kreistag soll zudem beauftragen, dass der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ab dem Jahr 2011 einen Anteil von 12,5 Prozent der dem Kreis Recklinghausen als Aufgabenträger entfallenden Ausbildungsverkehr-Pauschale an die im Kreis tätigen Verkehrsunternehmen weiterleitet. Die Weiterleitung hat diskriminierungsfrei und unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu erfolgen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Mittel von den Verkehrsunternehmen zweckgebunden gemäß den gesetzlichen Vorgaben verwendet werden. Der vom Verkehrsverbund weitergeleitete Betrag ist dabei in voller Höhe auf den vom Kreis Recklinghausen zu erbringenden Finanzierungsbetrag anzurechnen.

Die Verwaltung stützt diesen Vorschlag auf Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie auf Abstimmungen mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.

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