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Beschlussvorlage

Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Gebühren und Entgelte für das Jahr 2010

20/213 01.12.2009 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/213 des Kreistags befasst sich mit der Festsetzung der Abfallgebühren und -entgelte für das Jahr 2010 im Kreis Recklinghausen.

Der erste Punkt des Beschlussvorschlags sieht vor, die Gebühr für die Beseitigung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall, Sperrmüll sowie Problemabfällen aus Haushalten auf 123,00 € pro Tonne festzusetzen. Obwohl die kalkulierten Entsorgungskosten mit 131,33 € pro Tonne über diesem Wert liegen, soll die Differenz aus der Gebührenrücklage finanziert werden. Die Verwaltung plant hierfür eine Entnahme von insgesamt 1,412 Millionen Euro ein. Die Gebühr würde damit im Vergleich zum Vorjahr um 3,00 € pro Tonne sinken.

Für die Verwertung biologischer Abfälle wird ein Entgelt von 86,43 € pro Tonne vorgeschlagen. Dieser Mischpreis basiert auf den Kosten für die Anlieferung in Anlagen in Herten-Westerholt und Lünen. Eine Subventionierung der Bioabfallgebühr sei aufgrund der aktuellen Verwertungspreise nicht mehr erforderlich.

Zudem wird die Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung im Kreis Recklinghausen beantragt. Des Weiteren sollen die Entgelte für die Verwertung sonstiger, von den kreisangehörigen Städten getrennt eingesammelter Abfälle, wie etwa Altpapier, Altholz oder Altmetalle, gemäß den entsprechenden Anlagen für das Jahr 2010 festgesetzt werden. Die Erhebung dieser Entgelte erfolgt direkt durch die Anlagenbetreiber.

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