6. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Recklinghausen vom 09.07.1998
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/250 sieht die Verabschiedung einer 6. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Recklinghausen vor. Die Satzung dient als Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Gebühren bei Verwaltungsleistungen, sofern keine speziellen Regelungen bestehen.
Die Verwaltung schlägt die Anpassung im Rahmen der laufenden Haushaltskonsolidierung vor. Eine Erhöhung der Gebühren ist als Maßnahme zur Steigerung der Erträge im Kreishaushalt vorgesehen und ist Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes 2012–2022. Da die letzte Anpassung der Satzung im Juni 2009 erfolgte, wird die Aktualisierung zur Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung als notwendig erachtet.
Die Änderungen betreffen ausschließlich den Gebührentarif. Neben der Anpassung der Gebührenhöhe umfasst die Vorlage die Neueinrichtung von Tarifstellen sowie den Wegfall nicht mehr benötigter Positionen. Die Bemessung der Tarifstellen orientiert sich an den Richtwerten für den Verwaltungsaufwand nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie am aktuellen KGSt-Bericht zu den Kosten eines Arbeitsplatzes.
Nach Angaben der Verwaltung werden die Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger sowie auf den Kreishaushalt als gering eingestuft. Es wird mit einem marginalen Anstieg der Gebührenerträge gerechnet, wobei sich die Haushaltsansätze bei den einzelnen Gebührenpositionen nicht verändern. Eine Synopse zum Gebührentarif liegt der Vorlage bei.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 540304100250
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120426094656
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20120426094709