Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Sachstandsbericht über die Entsorgung von thermisch zu beseitigenden Abfällen im Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten einen Sachstandsbericht zur Entsorgung thermisch zu beseitigender Abfälle im Kreis Recklinghausen vor. Der Bericht erläutert die Sicherstellung der Entsorgungspflicht, die gemäß Landesabfallgesetz NRW eine langfristige Garantie von mindestens zehn Jahren erfordert.
Bisher erfolgte die Entsorgung teilweise über das RZR Herten sowie das Müllheizkraftwerk (MHKW) Essen-Karnap. Durch den Beitritt des Kreises Recklinghausen zum Abfallwirtschaftsverband EKOCity im Jahr 2004 wurde die Entsorgungssicherheit durch Pacht- und Betriebsführungsverträge für die Anlagen in Herten, Wuppertal sowie das EKOCity-Center Bochum bis mindestens zum Jahr 2023 gewährleistet.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung betrifft die Abfallmengen, die derzeit noch aufgrund vertraglicher Regelungen zwischen der Stadt Gladbeck und der RWE im MHKW Essen-Karnap entsorgt werden. Diese Vereinbarungen enden zum 31.12.2014. Ab dem 01.01.2015 sollen die entsprechenden Abfallmengen ebenfalls dem Verband EKOCity überlassen werden, um die langfristige Auslastung der gepachteten Anlagen zu sichern. Die Beseitigung dieser Mengen soll künftig über die bestehenden Kapazitäten im RZR Herten bzw. im EKOCity-Center Bochum erfolgen. Durch die organisatorische Einbindung in den Verband konnte die Gebühr für zu beseitigende Abfälle von 146,00 € pro Tonne im Jahr 2002 auf 121,00 € im Jahr 2011 gesenkt werden.
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