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Beschlussvorlage

Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Gebühren und Entgelte für das Jahr 2011

20/226 04.11.2010 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/226 regelt die Gebühren und Entgelte für die Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen für das Jahr 2011. Der Kreistag soll die Gebühr für die Beseitigung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall, Sperrmüll sowie Problemabfällen aus Haushalten auf 121,00 € pro Tonne festsetzen. Damit sinkt die Gebühr im Vergleich zum Vorjahr um 2,00 € pro Tonne. Die kalkulierten Entsorgungskosten belaufen sich auf 129,71 € pro Tonne, wobei die Differenz von etwa 1,453 Millionen Euro durch eine Entnahme aus der Gebührenrücklage ausgeglichen werden soll. Die verbleibende Rücklage soll zur Absicherung gegen Unterdeckungen und zur Vermeidung künftiger Gebührenerhöhungen erhalten bleiben.

Zudem wird die Gebühr für die Verwertung biologischer Abfälle auf 87,03 € pro Tonne festgesetzt. Dieser Wert basiert auf einem Mischpreis aus der Verwertung in Herten-Westerholt und Lünen. Eine Subventionierung der Bioabfallgebühr sei aufgrund der aktuellen Verwertungspreise nicht mehr erforderlich. Die Vorlage sieht ferner die Verabschiedung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung sowie die Festsetzung eines einheitlichen Entgelts für die Verwertung sonstiger, von den kreisangehörigen Städten getrennt eingesammelter und verwertbarer Abfälle vor. Die Grundlage der Kalkulation bilden die von den Städten gemeldeten Abfallmengen, die Beiträge des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity sowie die Kosten für die Entsorgung in der thermischen Verwertungsanlage in Essen-Karnap.

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