Stärkungspakt Stadtfinanzen Teilnahme des Kreises an einer Untersuchung der Gemeindeprüfungsanstalt
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag wird im Rahmen der Beschlussvorlage 20/246 darüber beraten, ob der Kreis Recklinghausen gemeinsam mit den sechs kreisangehörigen Städten, die der ersten Stufe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen angehören, eine Untersuchung durch die Gemeindeprüfungsanstalt durchführen lässt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung durch ein entsprechendes Gutachten prüfen zu lassen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet eine gemeinsame Klausurtagung, an der neben den Städten auch die Bezirksregierung Münster und der Kreis teilnahmen. In diesem Rahmen wurde die Absicht bekundet, die Unterstützung der Gemeindeprüfungsanstalt gemäß § 9 des Stärkungspaktgesetzes in Anspruch zu nehmen, um den Haushalt des Kreises in die Untersuchung einzubeziehen.
Der Landrat soll beauftragt werden, einen Vertrag mit der Gemeindeprüfungsanstalt zu schließen, sofern die Finanzierung des Gutachtens über Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen sichergestellt werden kann. Eine entsprechende Anfrage zur Prüfung der Finanzierung wurde bereits an das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen gerichtet. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat die Einbeziehung des Kreises bereits befürwortet. Der Personalrat der Kreisverwaltung wurde in das Vorhaben einbezogen. Durch den Vorbehalt der Landesförderung entstehen laut Vorlage keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Kreis.
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