Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2010 des Kreises Recklinghausen Einbringung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010 bis 2013 zum Entwurf der Haushaltssatzung 2010
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/215 des Kreises Recklinghausen betrifft die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 sowie eines zugehörigen Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum von 2010 bis 2013. Die Verwaltung legt dem Kreistag die Haushaltsplanung gemäß den Regelungen der Gemeindeordnung NRW vor.
Der Entwurf der Haushaltsplanung umfasst die Haushaltssatzung, die Budgetplanung, den Produkthaushalt sowie einen Anlagenband. Die entsprechenden Unterlagen werden als Tischvorlage ausgelegt. Dem Entwurf der Haushaltssatzung ist ein Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2010 bis 2013 beigefügt. Die Erstellung dieses Sicherungskonzeptes erfolgt gemäß § 76 der Gemeindeordnung NRW, da der Bestand der Allgemeinen Rücklage und damit das Eigenkapital des Kreises aufgezehrt ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2010 nebst Anlagen sowie den Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 bis 2013 zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen. Federführend für die Vorlage ist der Kreistag.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 137 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 540502100214