Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2011 des Kreises Recklinghausen Einbringung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2011 bis 2018 zum Entwurf der Haushaltssatzung 2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Kreistag in der Sitzung am 14. Februar 2011 den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 sowie ein dazugehöriges Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum von 2011 bis 2018 vor. Die Haushaltsplanung umfasst dabei die Haushaltssatzung, die Budgetplanung, den Produkthaushalt sowie einen Anlagenband. Die entsprechenden Unterlagen werden als Tischvorlage ausgelegt.
Das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2011 bis 2018 ist gemäß § 76 der Gemeindeordnung NRW aufzustellen. Grund für die Verpflichtung zur Erstellung dieses Konzepts ist der Zustand der Allgemeinen Rücklage, da das Eigenkapital des Kreises aufgebraucht ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2011 nebst Anlagen sowie den Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2011 bis 2018 zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen.
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