Abfallwirtschaft Aufstellung des landesweiten Abfallwirtschaftplanes NRW - Teilplan Siedlungsabfälle
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Aufstellung des landesweiten Abfallwirtschaftsplanes NRW – Teilplan Siedlungsabfälle – liegt ein Entwurf vor, zu dem die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Stellung nehmen können. Die Zuständigkeit für diesen Plan ist nach einer Änderung des Landesabfallgesetzes vom März 2007 vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen auf die oberste Abfallwirtschaftsbehörde übergegangen. Ziel des Entwurfs ist die Sicherstellung der Entsorgung von Siedlungsabfällen innerhalb des Landes nach den Grundsätzen der Nähe und Autarkie, wobei die Nutzung von Abfällen als Rohstoff- und Energiequelle sowie die Minimierung von Transporten im Vordergrund stehen.
Für den Kreis Recklinghausen wird nach Prüfung der vorliegenden Daten kein unmittelbarer Handlungsbedarf festgestellt. Die Entsorgungssicherheit für Abfälle zur Verwertung ist durch eine europaweite Ausschreibung für den Zeitraum ab 2008 sowie die anstehende Neuausschreibung für die Jahre 2013/2014 gewährleistet. Für die Abfälle zur Beseitigung verfügt der Abfallwirtschaftsverband EKOCity über gepachtete Kapazitäten in Anlagen in Herten, Wuppertal und Bochum, die über den Planungszeitraum von zehn Jahren hinaus Bestand haben.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Landrat den Auftrag zu erteilen, die beigefügte Stellungnahme abzugeben. Darin soll darauf hingewiesen werden, dass die Prognosen auf Abfallmengen des Jahres 2008 basieren sollten, da sich die Mengen durch erhöhte Verwertungsraten reduzierten. Zudem wird angeregt, Sortier- und Aufbereitungsreste aus dem Dualen System nicht in die Prognose einzubeziehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als DOC öffnen ↗ 20090608114330
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