Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

SozialTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

20/238 08.09.2011 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag des Kreises Recklinghausen hat der Teilnahme am Pilotprojekt „SozialTicket“ des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für den Zeitraum vom 1. November 2011 bis zum 31. Dezember 2012 zugestimmt. Das Projekt sieht ein monatlich für 29,90 Euro erhältliches Ticket vor, das die Nutzung der Preisstufe A ermöglicht. Berechtigt sind Personen, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz oder Wohngeld beziehen. Der Nachweis der Berechtigung erfolgt durch Vorlage der entsprechenden Trägerkarte der zuständigen Behörde.

Die Finanzierung der durch das SozialTicket entstehenden Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen wird über den Zweckverband VRR abgewickelt. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt hierfür Fördermittel bereit, wobei das zuständige Wirtschaftsministerium bestätigt hat, dass die Mittel für die Pilotphase voraussichtlich ausreichen und für die Kommunen keine Mehrkosten entstehen sollen. Eine Fortführung des Angebots über das Ende der Pilotphase hinaus ist nicht automatisch vorgesehen; eine Entscheidung erfolgt nach einer Evaluierung im Jahr 2012.

Für den Kreis Recklinghausen ist die Teilnahme an dem Projekt an die Bedingung geknüpft, dass weder die Verkehrsunternehmen noch die kreisangehörigen Städte oder die Kunden finanziell belastet werden. Sollten nach Abzug der Landesleistungen Defizite bei den Verkehrsunternehmen entstehen, besteht für den Kreis eine Verpflichtung zum Ausgleich der verbleibenden Differenz. Der Kreistag hat zudem die tarifliche Richtlinie des VRR als Höchsttarif zur Kenntnis genommen.

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