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Beschlussvorlage

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr - Abschlagsregelung

20/219 08.06.2010 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/219 befasst sich mit der künftigen Gestaltung der Abschlagsregelung im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Bisher räumt die Zweckverbandssatzung dem Kreis Recklinghausen einen Abschlag von 20 % auf die allgemeine Umlage ein, der jedoch zum 31. Dezember 2010 ausläuft.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Verwaltungsrat der VRR AöR und die Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRR eine neue Regelung festlegen, bei der der Abschlag jährlich um 2 % reduziert wird. Dieser Prozess soll im Jahr 2011 mit einem Abschlag von 18 % beginnen und im Jahr 2019 mit einem Wert von 2 % enden. Ziel ist ein gleitender Übergang zu einer Finanzierung ohne Abschlagsregelung ab dem Jahr 2020.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Finanzierung dieser Abschläge durch die Verbandsmitglieder erfolgt, welche die Eigentümer oder Gesellschafter der kommunalen Verbundverkehrsunternehmen sind. Im Rahmen der Neuregelung sollen die Eigentümer oder Gesellschafter frühzeitig in lokale Anhörungsgespräche bezüglich der Gewährung des Kreisabschlages einbezogen werden. Sollte bis zur Erstellung des Verbundetats keine Einigung über die Finanzierungsbeträge erzielt werden, soll die VRR AöR den angemeldeten Finanzierungsbedarf sowie den anzuwendenden Abschlag in eine entsprechende Beschlussvorlage einbringen. Zudem wird die VRR AöR beauftragt, eine entsprechende Änderung der Satzung des Zweckverbandes VRR im letzten Sitzungsblock des Jahres 2010 vorzulegen.

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