Änderung der Jagdsteuersatzung des Kreises Recklinghausen ab dem 01.01.2010
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/208 sieht eine Änderung der Jagdsteuersatzung des Kreises Recklinghausen vor. Hintergrund der Anpassung ist das Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer, welches am 1. Juli 2009 in Kraft getreten ist. Durch dieses Gesetz wurden Änderungen im Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wirksam, die das Erhebungsrecht der Jagdsteuer einschränken.
Gemäß der neuen Rechtslage ist eine schrittweise Reduzierung des Steuersatzes vorgesehen. Der Beschluss sieht vor, dass der Steuersatz im Jahr 2010 auf 80 Prozent des zum Stichtag 01.01.2009 geltenden Jagdwertes sinkt. Im Jahr 2011 erfolgt eine weitere Senkung auf 55 Prozent und im Jahr 2012 auf 30 Prozent. Ab dem 1. Januar 2013 wird im gesamten Kreis Recklinghausen keine Jagdsteuer mehr erhoben.
Die Änderung der Satzung dient der rechtlichen Absicherung, da die neuen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes zwingende Vorgaben für das Ortsrecht darstellen. Eine Anpassung der Satzung ist notwendig, um die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Abgabe gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabegesetzes aufrechtzuerhalten. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme bestehen in einer sukzessiven Verringerung der jährlichen Einnahmen aus der Jagdsteuer von derzeit etwa 137.000 Euro auf null Euro bis zum Jahr 2013. Die Änderungen sollen nach der Bekanntmachung zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.
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