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Beschlussvorlage

Beschluss über unaufschiebbare Investitionen gem. § 82 der Gemeindeordnung NRW

20/204 10.06.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreisausschuss hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, dem Förderprogramm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ die oberste Dringlichkeitsstufe einzuräumen. Diese Maßnahme ist Teil der Prioritätenliste, die gemäß den Vorgaben des Innenministeriums zur Haushaltssicherung erstellt werden muss. Der Landrat wurde beauftragt, diese Entscheidung unverzüglich der Bezirksregierung Münster mitzuteilen, um eine Einzelgenehmigung für die Umsetzung des Förderprogramms zu erwirken.

Hintergrund der Vorlage ist die aktuelle Situation der vorläufigen Haushaltsführung für das Jahr 2009, da noch keine rechtskräftige Haushaltssatzung vorliegt. Da eine drohende Überschuldung die Kreditaufnahme für Investitionen an die Genehmigung der Kommunalaufsicht bindet, ist die Erstellung einer Prioritätenliste erforderlich. Ohne diese Liste und die entsprechende Genehmigung der Bezirksregierung ist die Finanzierung kommunaler Eigenanteile bei Förderanträgen gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen nicht gesichert.

Zudem nahm der Kreisausschuss die Liste der im Haushalt 2009 vorgesehenen neuen Investitionsmaßnahmen zur Kenntnis. Der Landrat wurde angewiesen, dem Kreistag am 22. Juni 2009 einen Vorschlag zur Dringlichkeitsreifolge dieser Maßnahmen vorzulegen. In die Erarbeitung dieses Vorschlags soll ein zuvor stattfindendes interfraktionelles Gespräch einbezogen werden. Die Entscheidung des Ausschusses ist dem Kreistag in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

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