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Beschlussvorlage

Beschluss über unaufschiebbare Investitionen gem. § 82 der Gemeindeordnung NRW

20/205 10.06.2009 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag hat im Rahmen der Sitzung am 22. Juni 2009 über unaufschiebbare Investitionen gemäß § 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen entschieden. Gegenstand der Beschlussvorlage 20/205 ist die Einstufung einer spezifischen Maßnahme des Förderprogramms „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.

Die Vorlage sieht vor, dass die in einer früheren Vorlage beschriebene Maßnahme auf der Prioritätenliste, die gemäß dem Leitfaden des Innenministeriums zu Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung erstellt wird, die oberste Dringlichkeitsstufe erhält. Diese Einstufung basiert auf einer Dringlichkeitsentscheidung des Kreisausschusses vom 15. Juni 2009.

Im Zuge dessen wird der Landrat beauftragt, diese Entscheidung unverzüglich der Bezirksregierung Münster mitzuteilen. Ziel ist es, eine zeitnahe Einzelgenehmigung für die Umsetzung des genannten Förderprogramms zu erwirken. Zudem beschließt der Kreistag die beigefügte Prioritätenliste nach den Vorgaben des Leitfadens des Innenministeriums. Der Landrat ist ferner angewiesen, diese Liste der Bezirksregierung Münster vorzulegen und die Genehmigung der entsprechenden Maßnahmen zu beantragen.

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