Kreis Recklinghausen Transparent

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Berichtsvorlage

Beteiligungsverfahren gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2010 des Kreises Recklinghausen

20/217 12.04.2010 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 55 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wurden die zehn kreisangehörigen Städte des Kreises Recklinghausen an der Aufstellung des Haushalts 2010 beteiligt. Die Beteiligung erfolgte durch ein Schreiben des Landrats vom 5. März 2010, welches den Entwurf der Haushaltssatzung sowie die dazugehörigen Anlagen enthielt.

Die kreisangehörigen Städte haben das Schreiben und den Entwurf der Haushaltssatzung zur Kenntnis genommen. Dabei wurde einheitlich auf die Einlegung von Einwendungen verzichtet. Aufgrund des ausbleibenden Widerspruchs der Städte ist eine ergänzende Stellungnahme der Verwaltung nicht erforderlich. Die entsprechenden Schreiben der Städte liegen der Vorlage als Anlage bei. Der Kreistag wird angehalten, die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte zur Kenntnis zu nehmen.

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