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Berichtsvorlage

Klage gegen die Festsetzung der Schlüsselzuweisung 2007

20/168 27.11.2007 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Berichtsvorlage 20/168 befasst sich mit der rechtlichen Situation bezüglich der Festsetzung der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2007. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Kreis sowie die kreisangehörigen Städte bereits Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt hatten. Nach Einschätzung der Verwaltung wäre gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2007 eine Kommunalverfassungsbeschwerde das sachlich richtige Rechtsmittel.

Der Kreis verfolgt das Ziel, die finanzielle Unterausstattung durch den aktuellen kommunalen Finanzausgleich des Landes Nordrhein-Westfalen zu thematisieren. Die Verwaltung führt an, dass der Kreis bei der Messung der Finanzkraft benachteiligt werde, die besonderen Strukturen des Kreises nicht ausreichend berücksichtigt würden und die Lasten im sozialen Bereich nicht angemessen Rechnung trügen. Es bestehe die Auffassung, dass die Finanzausstattung nicht ausreicht, um die Aufgaben mittel- und langfristig ordnungsgemäß wahrzunehmen.

Da das Innenministerium NRW ein Gutachten des ifo-Instituts zur Weiterentwicklung des Finanzausgleichs beauftragt hat, empfiehlt die Bürgermeisterkonferenz, vorerst auf eine Klage zu verzichten. Stattdessen soll ein Forderungskatalog erstellt werden, der die Anliegen des Kreises und der Städte in das Gutachten einfließen lässt. Die Städte Haltern am See und Herten erarbeiten unter Beteiligung des Kreises einen einheitlichen Entwurf. Die Bürgermeisterkonferenz schlägt vor, diesen Katalog im ersten Quartal 2008 zu beschließen und gleichzeitig die Vorbereitung einer Verfassungsklage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2008 zu beschließen, um den Forderungen Nachdruck zu verleihen.

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