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Beschlussvorlage

Übertragung der Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW auf den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

20/160 07.11.2007 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreisausschuss hat eine Dringlichkeitsentscheidung zur Übertragung der Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW auf den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) vorgelegt. Die Entscheidung sieht vor, die Abwicklung der Pauschale bis einschließlich 2010 an die VRR AöR zu übertragen. Dabei soll ein Anteil von 10 % der übertragenen Beträge den Zweckverbandsmitgliedern für eigene Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs zufließen, während die verbleibenden 90 % der VRR für die Fahrzeugförderung der Verkehrsunternehmen zur Verfügung stehen. Für den Kreis Recklinghausen beläuft sich der Anteil inklusive der gesetzlichen Pauschale auf insgesamt 347.66wendung69,40 €.

Sollte keine einheitliche Beschlussfassung der Zweckverbandsmitglieder über den Aufteilungsschlüssel erfolgen, greift ein Schlüssel von 80 % zu 20 %. Die Verwaltung unterstützt die Empfehlung der Verbandsversammlung des VRR, den Aufgabenträger-Anteil auf 10 % festzulegen. Zwar wäre eine höhere Quote finanziell vorteilhafter, doch wird die 10-Prozent-Regelung unter anderem zur Sicherung der Finanzierung der Vestischen Straßenbahnen GmbH und zur Vermeidung von Komplikationen beim Nachweis der bestimmungsgemäßen Mittelverwendung befürwortet. Die Entscheidung ist dem Kreistag zur Genehmigung vorzulegen.

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