Einbindung der bestehenden bilateralen Vereinbarungen in das neue ÖSPV-Finanzierungssystem des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr - bisherige Vereinbarung zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Dortmunder Stadtwerke AG über ÖPNV-Leistungen im Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/161 befasst sich mit der Integration bestehender bilateraler Vereinbarungen in das neue Finanzierungssystem des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR). Im Zentrum steht die Regelung zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) bezüglich der Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr, die derzeit im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel erbracht werden.
Nach Angaben des Kreisdirektors empfiehlt der VRR die formelle Auflösung der bisherigen bilateralen Vereinbarungen, um vergabe-, beihilfe- und steuerrechtliche Probleme zu vermeiden. Die Inhalte dieser Vereinbarungen sollen stattdessen Bestandteil der lokalen Anhörungsgespräche werden. Der Kreis Recklinghausen hat im Rahmen der Verhandlungen mit der DSW21 eine Reduzierung der Kosten erreicht, wobei die DSW21 für die Jahre 2007 bis 2009 einen jährlichen Kürzungsbetrag in Höhe von 200.000 Euro zugestanden hat. Dieser Betrag ist an die Erbringung bestimmter Betriebsleistungen gebunden.
Der Kreistag wird gebeten, dem Protokoll über das lokale Anhörungsgespräch zuzustimmen, welches am 5. November 2007 stattfand. Das Dokument wurde vorab mit dem VRR abgestimmt und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistages. Eine abschließende Entscheidung zum Thema Überkompensation sowie zur weiteren Entwicklung des VRR-Finanzierungssystems unter der Prüfung durch die EU-Kommission bleibt abzuwarten.
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