Finanzierungssystem des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr - Konkretisierung der Betrauung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/163 des Kreisausschusses sieht eine Ergänzung des Grundsatzbeschlusses vom 19. Dezember 2005 zum Finanzierungssystem des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) vor. Ziel der Vorlage ist die Konkretisierung der Betrauung der das Kreisgebiet bedienenden Verkehrsunternehmen mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen.
Dem Vorschlag zufolge sollen die Vestische Straßenbahnen GmbH, die Dortmunder Stadtwerke AG, die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG sowie die Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH bis zum 31. Dezember 2019 mit spezifischen Aufgaben betraut werden. Diese umfassen die Vorhaltung von Verkehrsinfrastruktur, die Erbringung von Regie- und Vertriebsmehrleistungen, die Einhaltung von Fahrzeugqualitätsstandards sowie die Durchführung nicht lukrativer Fahrten in Schwachverkehrszeiten. Zudem sind sozialpolitische Verpflichtungen, etwa die Anwendung des Spartentarifvertrages für den Nahverkehr, festzulegen. Für die Vestische Straßenbahnen GmbH werden die Details in den Anlagen 1 bis 4c konkretisiert, während sich die Verpflichtungen der übrigen Unternehmen aus den Beschlüssen der jeweiligen Anteilseignerkommunen ergeben. Für die BVR GmbH und die RVN GmbH gelten die entsprechenden Anlagen des VRR.
Zudem soll die bisherige Beschränkung der sozialpolitischen Verpflichtungen auf die Vestische Straßenbahnen GmbH sowie die Befristung dieser Verpflichtungen bis Ende 2009 aufgehoben werden. Die Befristung der gesamten Betrauung bis Ende 2019 dient dazu, den maximal möglichen Zeitrahmen für den Bestandsschutz des aktuellen Finanzierungssystems unter Berücksichtigung der EU-Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auszuschöpfen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20071114161719
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