Modifiziertes Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2009
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/209 befasst sich mit einem modifizierten Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2009. Hintergrund der Vorlage ist die im Juni 2009 gefasste Haushaltssatzung durch den Kreistag, die einen Hebesatz der Kreisumlage von 44,61 % vorsah. Aufgrund dieses Hebesatzes überstiegen die Aufwendungen im Haushalt 2009 die Erträge um 51,6 Millionen Euro. Da zum Zeitpunkt des ursprünglichen Haushaltsbeschlusses kein entsprechendes Haushaltssicherungskonzept vorlag, hatte der Landrat den Beschluss beanstandet, woraufhin der Kreistag seine Entscheidung im Juli 2009 bestätigte.
Nach Gesprächen zwischen der Kreisverwaltung und der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Münster wurde deutlich, dass die Rechtskraft der Haushaltssatzung 2009 nur durch die Verabschiedung eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes erreicht werden kann. Die Verwaltung hat daraufhin Ergänzungen zum bisherigen Konzept erarbeitet und diese der Haushalts- und Strukturkommission vorgelegt.
Die vorliegende überarbeitete Fassung des Konzepts berücksichtigt die Beschlüsse des Kreistages vom 22. Juni 2009 sowie die Entscheidungen der Haushalts- und Strukturkommission vom 2. September 2009. Zudem beinhaltet das Konzept eine Anpassung der Kreisumlage für die Jahre 2010 bis 2012, um die rechnerische bilanzielle Überschuldung aus dem Jahr 2009 auszugleichen. Der Kreistag wird angehalten, das als Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept zu beschließen.
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