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Beschlussvorlage

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr - Finanzierungsübertragung ab dem Jahr 2011 - Abwicklung der Ausbildungsverkehr-Pauschale

20/231 19.01.2011 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag des Kreises Recklinghausen plant, die Abwicklung der Ausbildungsverkehr-Pauschale ab dem Jahr 2011 vollständig auf den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zu übertragen. Diese Regelung ergänzt einen bereits bestehenden Beschluss vom 1. März 2010 zur Finanzierungsübertragung. Die Übertragung der Abwicklung ist befristet bis zum 31. Dezember 2019 und tritt nach Ablauf dieser Frist unter Berücksichtigung der Kündigungsmöglichkeiten der Satzung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr weiter.

Die Grundlage für diese Maßnahme bildet die Neuregelung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), welches die bisherige Schülerabgeltung durch die Ausbildungsverkehr-Pauschale ersetzt. Der Kreistag beabsichtigt zudem, den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr anzuweisen, einen Anteil von 12,5 Prozent der auf den Kreis Recklinghausen entfallenden Pauschale diskriminierungsfrei an die im Kreis tätigen Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Diese Mittel sollen der Fortentwicklung von Tarif- und Verkehrsangeboten sowie Qualitätsverbesserungen im Ausbildungsverkehr dienen.

Die Weiterleitung der Mittel durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ist an die Auflage gebunden, dass die Verwendung der Gelder den gesetzlichen Vorgaben des ÖPNVG NRW entspricht. Der insgesamt weitergeleitete Betrag soll dabei in voller Höhe auf den vom Kreis Recklinghausen aufzubringenden Finanzierungsbetrag angerechnet werden. Die Verwaltung der Kreisverwaltung Recklinghausen hat diesen Beschlussvorschlag mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr abgestimmt.

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