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Beschlussvorlage

Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Gebühren und Entgelte für das Jahr 2013

20/258 19.09.2012 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/258 des Kreisausschusses regelt die Abfallwirtschaftsgebühren und -entgelte für den Kreis Recklinghausen im Jahr 2013. Es wird vorgeschlagen, die Gebühr für die Beseitigung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall, Sperrmüll sowie Problemabfällen aus Haushalten auf 127,00 € pro Tonne festzusetzen. Damit steigt die Gebühr gegenüber dem Vorjahr um 4,00 € pro Tonne an. Die kalkulierten Entsorgungskosten belaufen sich auf 130,46 € pro Tonne, wobei die Differenz zur festgesetzten Gebühr durch eine Entnahme aus der Gebührenrücklage in Höhe von etwa 566.000 € ausgeglichen werden soll. Die Gebührenrücklage weist nach bereits erfolgten Entnahmen einen verfügbaren Bestand von rund 1,89 Millionen € auf.

Für die Verwertung biologischer Abfälle wird ein Entgelt von 88,61 € pro Tonne vorgeschlagen. Dieser Mischpreis resultiert aus der Anlieferung an Anlagen in Herten-Westerholt und Lünen. Zudem sieht die Vorlage die Anpassung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung vor. Für die Verwertung sonstiger, von den kreisangehörigen Städten getrennt eingesammelter Abfälle, wie Altpapier, Altholz oder Altmetalle, werden die Entgelte gemäß Anlage 4 festgelegt. Während die Kosten für Altpapier, Altholz und Altmetall stabil bleiben, steigt das Entgelt für Garten- und Parkabfälle aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen zur Hygienisierung von 20,77 € auf 32,95 € pro Tonne an.

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