Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Jahre 2007
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 20/173 des Landrats dient der Information des Kreistags über über- und außerplanmäßige Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2007 getätigt wurden. Gemäß der Fassung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westland (§ 82 Abs. 2 GO NRW) sind derartige Ausgaben nur zulässig, sofern sie unabweisbar sind und die entsprechende Deckung gewährleistet ist.
Die Verwaltung legt dar, dass die Voraussetzungen für diese Ausgaben erfüllt sind. Die Entscheidung über die Durchführung dieser Zahlungen oblag dem Landrat bzw. dem Kämmerer. Die Vorlage dient dazu, dem Kreistag die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie deren Deckung zur Kenntnis zu bringen. Die entsprechenden Details zu den einzelnen Vorgängen sind in der der Vorlage beigefügten Anlage unter den laufenden Nummern 1 bis 18 aufgeführt. Der Kreistag wird im Rahmen der Sitzung über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
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