Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Gebühren und Entgelte für das Jahr 2012
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/243 des Kreisausschusses befasst sich mit der Festsetzung der Abfallgebühren und -entgelte für das Jahr 2012 im Kreis Recklinghausen. Der Kreistag soll die Gebühr für die Beseitigung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall, Sperrmüll sowie Problemabfällen aus Haushalten auf 123,00 € pro Tonne festlegen. Damit würde die Gebühr gegenüber dem Vorjahr um 2,00 € pro Tonne steigen. Die kalkulierten Entsorgungskosten belaufen sich auf 130,71 € pro Tonne, wobei die Differenz durch eine Entnahme aus der Gebührenrücklage in Höhe von insgesamt 1,284 Mio. € ausgeglichen werden soll.
Für die Verwertung biologischer Abfälle wird ein Entgelt von 88,14 € pro Tonne vorgeschlagen. Dieser Mischpreis resultiert aus der Anlieferung an verschiedene Anlagen in Herten-Westerholt und Lünen. Zudem ist eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung vorgesehen.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die einheitlichen Entgelte für die Verwertung von getrennt eingesammelten Abfällen wie Altpapier, Garten- und Parkabfällen, Altholz sowie Altmetallen. Aufgrund vertraglicher Preisgleitklauseln steigen die Kosten für die Übernahme und Verwertung von Altpapier, Altmetall und Altholz im Vergleich zum Vorjahr um 3,66 %. Die Erhebung dieser Entgelte erfolgt gemäß der Satzung über die Abfallbeseitigung direkt durch die Anlagenbetreiber von den kreisangehörigen Städten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 542010100243
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20111108105758
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20111108105819
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20111108105836
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20111108105851