Interkommunale Zusammenarbeit Beschlussfassung der Handlungsvorschläge zur interkommunalen Zusammenarbeit
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag wird im Rahmen der Beschlussvorlage 20/248 dazu aufgerufen, die Handlungsvorschläge zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) zu beschließen. Die Grundlage hierfür bilden die Einzelvorlagen der IKZ-Arbeitsgruppen, die bereits am 30. Januar 2012 dem Kreistag vorgelegt wurden.
Der Hintergrund dieser Vorlage liegt in einem Beschluss des Kreistags vom 13. Februar 2010. Damals wurde entschieden, in zehn spezifischen Themenfeldern eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Städten anzustreben. Ziel dieser Initiative war die Erarbeitung entsprechender Konzepte in gemeinsamer Zusammenarbeit mit den Städten, welche anschließend zur Beschlussfassung durch die jeweiligen Räte und den Kreistag vorzulegen sind.
In Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten wurden die ausgewählten Themenfelder durch die IKZ-Arbeitsgruppen detailliert untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden nach der Kenntnisnahme durch den Kreistag im Januar 2012 zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse übermittelt. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen soll dazu dienen, die in den Ergebnissen der Arbeitsgruppen aufgezeigten Konsolidierungseffekte für die Haushalte des Kreises sowie der kreisangehörigen Städte zu realisieren. Die Vorlage liegt dem Kreisausschuss zur Beratung vor.
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Dokumente
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