Beteiligungsverfahren gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2008 des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß der Kreisordnung NRW haben alle zehn kreisangehörigen Städte schriftlich Stellungnahmen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2008 des Kreises Recklinghausen abgegeben. Die vorliegende Beschlussvorlage 20/164 sieht vor, dass der Kreistag diese Stellungnahmen zur Kenntnis nimmt, die darin enthaltenen Einwendungen jedoch zurückweist.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit verschiedenen fachlichen Erwägungen. Bezüglich der formalen Haushaltsaufstellung wird darauf verwiesen, dass aufgrund der Umstellung auf den NKF-Haushalt eine Eröffnungsbilanz zum Zeitpunkt der Planung noch nicht final vorliegen konnte, die Ansätze jedoch auf geprüften Finanzdaten basieren. Eine Verschiebung des Verabschiedungstermin wird abgelehnt, da dies die Handlungsfähigkeit des Kreises nicht verbessern würde.
Hinsichtlich der Kreisumlage stellt die Verwaltung klar, dass die geplante Erhöhung für 2008 notwendig ist, um das strukturelle Defizit zu decken, da der Haushalt 2008 lediglich durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von über 7,4 Millionen Euro formell ausgeglichen wird. Die Einwendungen der Städte zu Risiken und zur Höhe der Umlage werden als nicht zielführend für eine Senkung der Belastung bewertet.
Zudem wird auf die konsequente Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts sowie auf die Kontrolle der Personalausgaben und der Gebäudewirtschaft verwiesen. Die Verwaltung plant, die Personalkosten durch den Abbau des Stellenpools stabil zu halten, während bei den Gebäudemaßnahmen auf Wirtschaftlichkeit und die Vermeidung von unnötigen Instandhaltungsrückstellungen geachtet wird.
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