Kreis Recklinghausen Transparent

← Alle Vorlagen

Berichtsvorlage

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) - Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) - Rechtsstreit zwischen DB und VRR und SPNV-Finanzierungslücken

20/194 03.03.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Kreisverwaltung Recklinghausen legt eine Berichtsvorlage zur finanziellen Situation des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) vor. Hintergrund sind die Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 19. Dezember 2008 im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bahn und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Das Gericht stellte fest, dass der bestehende Verkehrsvertrag trotz außerordentlicher Kündigungen Bestand hat, und verurteilte den VRR zur Zahlung von rund 112,6 Millionen Euro sowie zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile.

Sollte der Rechtsstreit endgültig zu Ungunsten des VRR entschieden werden, ergibt sich für die Aufgabenträger eine Nachschusspflicht. Für den Kreis Recklinghausen, der einen Anteil von 3,63 % an der SPNV-Umlage trägt, könnte dies eine finanzielle Belastung von etwa 2,5 Millionen Euro bedeuten. Die Kreisverwaltung hält an der Entscheidung vom 15. Dezember 2008 fest, für den Jahresabschluss 2008 keine Rückstellung für den Schienenpersonennahverkehr zu bilden. Diese Haltung begründet die Verwaltung mit dem laufenden Berufungsverfahren des VRR sowie den parallel stattfindenden Verhandlungen über eine außergerichtliche Einigung.

Zudem weist die Verwaltung auf eine strukturelle Unterdeckung im SPNV hin. Ohne Gegenmaßnahmen seien Leistungsanpassungen erforderlich, sofern die SPNV-Umlage nicht erhöht wird. Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Münster bewertet den Verzicht auf die Rückstellung angesichts der aktuellen Rechtslage als nachvollziehbar. Die Vorlage wurde mit der VRR AöR abgestimmt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente