4. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Recklinghausen vom 09.07.1998 - Erhöhung der Gebühren im Wohnungswesen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/195 sieht eine Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Recklinghausen vor. Ziel der Satzungsänderung ist die Anpassung der Verwaltungsgebühr für die Bewilligung von Fördermitteln im Bereich des sozialen Wohnungsbaus bei Eigentumsmaßnahmen. Konkret soll der Gebührensatz von bisher 332,00 Euro auf 600,00 Euro angehoben werden.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, den Verwaltungsaufwand besser zu decken. Zu den Aufgaben des Fachdienstes Wohnungswesen gehören die Prüfung von Förderanträgen, die Kontrolle technischer Unterlagen sowie die Prüfung der Tragfähigkeit von Belastungen. Zudem werden die Kosten für Baukontrollen vor Ort und die damit verbundenen Anfahrtswege berücksichtigt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die neue Gebühr die durchschnittlichen Personalkosten pro Förderfall weiterhin nicht vollständig abdeckt, jedoch den Deckungsgrad im Vergleich zum alten Satz deutlich verbessert. Ein Vergleich mit anderen Kommunen zeigt, dass in anderen Gebieten bereits höhere Gebührensätze angewandt werden.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen für die Antragsteller wird angeführt, dass die Gebührenerhöhung im Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen der öffentlichen Darlehen steht. Die Erhöhung um 268,00 Euro stelle lediglich eine Steigerung der durchschnittlichen Gesamtkosten eines Bauvorhabens um etwa 0,09 Prozent dar. Für den Haushalt des Kreises wird bei einer geschätzten Anzahl von 280 Bewilligungen ein Mehrertrag von circa 75.000 Euro erwartet.
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