Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Beteiligungsverfahren gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2009 des Kreises Recklinghausen

20/201 29.05.2009 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 55 der Kreisordnung NRW haben die kreisangehörigen Städte Stellungnahmen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2009 des Kreises Recklinghausen abgegeben. Die Städte Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop sowie weitere beteiligte Kommunen äußerten Einwendungen gegen die geplante Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage auf 50,20 %. Die Städte verfolgen das Ziel, eine Erhöhung zu vermeiden oder den Satz auf dem Niveau des Jahres 2008 zu halten, und verweisen dabei auf ihre eigene finanzielle Lage sowie die Verpflichtung des Kreises, die wirtschaftlichen Kräfte der Kommunen zu berücksichtigen.

Die Verwaltung stellt dazu fest, dass zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs und zur Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung der erforderliche Hebesatz notwendig ist. Ein höherer Satz wird im aktuellen Verfahren nicht angestrebt, um den rechtlichen Rahmen des Beteiligungsverfahrens einzuhalten. Hinsichtlich der Forderungen der Städte, die Landschaftsumlage zu senken oder die freiwilligen Ausgaben des Kreises zu reduzieren, führt die Verwaltung aus, dass bereits Maßnahmen zur Konsolidierung ergriffen wurden und weitere Potenziale aufgrund unbeeinflussbarer Aufwendungen, etwa im Sozialbereich, kaum vorhanden seien. Ein rechtlicher Schritt gegen die Landschaftsumlage wird seitens der Verwaltung aufgrund der geringen Erfolgsaussichten nicht empfohlen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahmen der Städte zur Kenntnis zu nehmen und Einwendungen, denen im Rahmen des Haushaltsbeschlusses nicht entsprochen wird, zurückzuweisen.

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