Kreis Recklinghausen Transparent

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Fraktionsantrag

Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Gebühren und Entgelte für das Jahr 2009

20/184 29.10.2008 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Vorlage 20/184 wird die Festsetzung der Abfallgebühren und Entgelte für den Kreis Recklinghausen für das Jahr 2009 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Gebühr für die Beseitigung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall, Sperrmüll sowie Problemabfällen aus Haushalten auf 126,00 € pro Tonne festzusetzen. Damit würde die Gebühr im Vergleich zum Vorjahr um 10,00 € pro Tonne sinken. Die kalkulierten Entsorgungskosten belaufen sich laut Verwaltung auf 128,92 € pro Tonne. Um die Differenz zwischen den kalkulierten Kosten und der vorgeschlagenen Gebühr auszugleichen, ist eine Entnahme von etwa 0,512 Millionen Euro aus der Gebührenrücklage sowie aus dem vertraglichen Überdeckungsanspruch vorgesehen.

Für die Verwertung biologischer Abfälle wird ein Entgelt von 85,46 € pro Tonne vorgeschlagen. Dieser Mischpreis resultiert aus den Kosten für die Anlieferung in eine Methanisierungs- und Kompostierungsanlage in Herten-Westerholt sowie der Verwertung in einer Kompostierungsanlage in Lünen. Die Verwaltung führt aus, dass aufgrund der erzielten Verwertungspreise seit 2008 keine Subventionierung des Bioabfallentgelts mehr notwendig sei.

Zudem wird die Anpassung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung im Kreis Recklinghausen beantragt. Für die Verwertung von sonstigen, von den kreisangehörigen Städten getrennt eingesammelten und verwertbaren Abfällen soll zudem ein einheitliches Entgelt gemäß den beigefügten Anlagen festgesetzt werden.

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