Aktualisierung der Entgeltordnung für die Überlassung von Gebäuden, Räumen und Einrichtungen des Kreises Recklinghausen an Dritte
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 23/122 wird eine Aktualisierung der Entgeltordnung des Kreises Recklinghausen für die privatrechtliche Nutzung von Räumen, Einrichtungen und Inventar beantragt. Die bestehende Regelung aus dem Jahr 2001 soll an die veränderte Raumlandschaft angepasst werden, die durch Umbauten im Kreishaus sowie Neubauten und Sanierungen an den Berufskollegs entstanden ist.
Die Neuregelung basiert auf den durch das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) ermittelten tatsächlichen Kostengrundlagen. Ziel ist es, die Raummieten auf Vollkostenbasis zu berechnen, um eine transparente Abgrenzung von Entgeltbefreiungen und Ermäßigungen zu ermöglichen. Durch die Anpassung werden künftig auch Turn- und Sporthallen in die Entgeltordnung integriert, wobei eine stundenweise Anmietung und Abrechnung vorgesehen ist. Die bisherigen Ermäßigungen für wiederkehrende Anmietungen oder bei öffentlichem Interesse wurden entsprechend angepasst.
Der Landrat wird beauftragt, zukünftige Gebäudezuwächse oder Räume, für die noch keine vollständigen Kalkulationsgrundlagen vorliegen, nach demselben Modell auf Vollkostenbasis in die Entgeltordnung aufzunehmen. Die angepasste Ordnung dient zudem als Grundlage für die Abrechnung der Raumnutzung durch Schulleitungen im Rahmen bestehender Kooperationsvereinbarungen. Die Entgelte sind als reine Kostenmieten ohne Gewinnzuschläge konzipiert.
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Dokumente
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- Anlage 1 als DOC öffnen ↗ 20090528113111
- Anlage 2 als DOC öffnen ↗ 20090528113134