Entgeltordnung für die Überlassung von Gebäuden, Räumen, Einrichtungen bzw. Ausstattungen des Kreises Recklinghausen an Dritte
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 23/125 regelt die Neufassung der Entgeltordnung für die Überlassung von Gebäuden, Räumen, Einrichtungen sowie Ausstattungen des Kreises Recklinghausen an Dritte. Die letzte Änderung dieser Ordnung erfolgte durch den Kreistag am 22. Juni 2009.
Nach Angaben der Verwaltung hat sich in der praktischen Anwendung gezeigt, dass die bisherige Regelung die Unterstützung von kulturellen oder sozialen Engagements, die keinen kommerziellen Zweck verfolgen, erschwert hat. Es war zuvor nicht möglich, Mietermäßigungen für nicht-kommerzielle Veranstaltungen einzuräumen, die von Vereinen oder bürgerschaftlich Engagierten getragen werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die vorhandenen Immobilien über die eigene Nutzung hinaus für kulturelle oder soziale Zwecke zur Verfügung zu stellen, um die Bekanntheit der Kreisverwaltung und ihrer Standorte zu fördern.
Die Überarbeitung der Entgeltordnung umfasst zudem weitere Präzisierungen in Abstimmung mit den zuständigen Fachdiensten. Neu geregelt wird unter anderem der Einsatz von technischem Personal sowie die damit verbundenen Kosten. Des Weiteren legt die Vorlage die Höhe der möglichen Ermäßigungen fest. Der Kreistag wird angehalten, die Entgeltordnung in der der Vorlage beigefügten Fassung zu beschließen.
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