Zwingend notwendige Maßnahmen der Kreishaussanierung: Beschluss über die weitere Planung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Kreises Recklinghausen plant die Durchführung notwendiger Maßnahmen zur Sanierung des Kreishauses. Im Zentrum der Beschlussvorlage steht die Erstellung einer Entwurfsplanung gemäß den Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI. Diese Planung soll die Anforderungen aus einem Brandschaubericht vom Juni 2012, die mit der Unteren Bauaufsicht der Stadt Recklinghausen abgestimmten Maßnahmen sowie die Erfüllung von Betreiberpflichten umfassen.
Der Maßnahmenkatalog umfasst neben dem baulichen Brandschutz auch technische Erneuerungen in den Bereichen Elektro und Lüftung sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit und Hygiene. Dazu gehören unter anderem die Erneuerung der Arbeitsplatzbeleuchtung, der Austausch von Teppichböden, die Behebung von Hygienemängeln in Lüftungsanlagen und die Installation neuer Akustikdecken.
Für die Erstellung der Entwurfsplanung sieht die Vorlage eine Bereitstellung von 1.026.559 Euro durch den Kreistag vor. Die Verwaltung erhält eine Bindungsermächtigung, um bereits im Jahr 2013 Aufträge für die im Jahr 2014 zu erarbeitende Planung zu erteilen. Eine grobe Kostenschätzung für die Gesamtsanierung beläuft sich auf etwa 17,5 Millionen Euro. Nach Abschluss der Entwurfsplanung wird dem Kreistag eine detaillierte Kostenberechnung zur Entscheidung über einen abschließenden Baubeschluss vorgelegt. Die Sanierung konzentriert sich dabei auf die Bereiche Sicherheit, Haustechnik und Gesundheit, während energetische Optimierungen und Flächenreduzierungen derzeit nicht Teil der Planung sind.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20121109102043