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Beschlussvorlage

Konzept zur Kreishaussanierung

23/126 26.05.2010 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 23/126 befasst sich mit der Planung einer Sanierung des Kreishauses, welches im Jahr 1979 errichtet wurde. Fachgutachten haben Mängel in den Bereichen Brandschutz, Elektrotechnik, Lüftung und Gebäudeleittechnik festgestellt. Neben den Kosten für die technische Instandsetzung, die nach aktuellen Schätzungen etwa 20 Millionen Euro betragen, werden für die Energieoptimierung sowie die Sanierung von Fenstern und Fassaden in den kommenden 10 bis 15 Jahren mindestens 17 Millionen Euro veranschlagt.

Im Rahmen einer Projektstudie wurden verschiedene Szenarien untersucht, um eine wirtschaftliche Lösung unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Kreises und der Städte zu finden. Dabei wurden auch die Anforderungen der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Münster sowie Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement und der Gemeindeprüfungsanstalt einbezogen, die eine Optimierung des Immobilienbestandes und eine Reduzierung der Flächenbedarfe nahelegen.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Kreishaussanierung auf Basis der Variante C vorzubereiten. Diese umfasst eine Gesamtsanierung, die auch die Fenster- und Fassadensanierung einschließt. Zudem sieht die Variante eine Reduzierung des Gesamtflächenbedarfs durch die Einführung bedarfsorientierter, nonterritorialer Büroarbeitsplätze vor. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Reintegration von derzeit dezentral angesiedelten Verwaltungsnebenstellen in frei werdende Gebäudeteile des Kreishauses. Ein Neubau sowie eine rein reaktive Instandhaltung wurden aufgrund der hohen Investitionskosten bzw. der Unkalkulierbarkeit der Risiken ausgeschlossen.

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