Kreis Recklinghausen Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Beendigung Aufgabenträgerschaft ''Tierkörperbeseitigung''

30/018 02.06.2009 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 30/018 sieht die Beendigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufgabenträgerschaft „Tierkörperbeseitigung“ vor. Die Vereinbarung, die in den Jahren 1978 und 1984 auf Basis eines Zusammenschlusses der Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Herne und Münster sowie der Kreise Ennepe-Ruhr, Kleve, Recklinghausen und Wesel geschlossen wurde, dient der gemeinsamen Erfüllung der Beseitigungspflichten.

Nach Angaben der Verwaltung erfolgt die gemeinsame Erfüllung dieser Pflichten seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr. Die bisherige Übertragung der Beseitigungspflicht auf die SARIA Bio-Industries GmbH endete zum 31. Dezember 2008. Seit Beginn des Jahres 2009 regeln die einzelnen Gebietskörperschaften die Erfüllung ihrer jeweiligen Beseitigungspflichten eigenständig. Hintergrund für die getrennten Ausschreibungen und Vertragsabschlüsse im Jahr 2008 waren wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich einer gemeinsamen Ausschreibung sowie unterschiedliche Interessenlagen der beteiligten Kommunen.

Der Kreis Recklinghausen hat die Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte ab dem 1. Januar 2009 durch einen Vertrag mit der SecAnim GmbH übernommen. Aufgrund der veränderten organisatorischen Gegebenheiten und der nun eigenständigen Aufgabenwahrnehmung ist die Beendigung der bestehenden Vereinbarung vorgesehen. Der Landrat wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung zur Beendigung der Aufgabenträgerschaft zu schließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente