Fleischbeschaugebühren Satzung des Kreises Recklinghausen vom über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene ab dem 01.04.2009
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreisausschuss befasst sich mit der Vorlage 30/015 zur Neufestsetzung der Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene im Kreis Recklinghausen. Ziel der Vorlage ist die Verabschiedung einer neuen Satzung, die ab dem 1. April 2009 in Kraft treten soll, um die Kostendeckung bei Fleischuntersuchungen sicherzustellen.
Grundlage für die Anpassung ist der zum 1. September 2008 in Kraft getretene neue Tarifvertrag für Beschäftigte in der Fleischuntersuchung. Dieser sieht unter anderem die Überleitung von der Stückvergütung zur Stundenvergütung in größeren privaten Schlachtbetrieben sowie Erhöhungen der Vergütungssätze vor. Die daraus resultierenden gestiegenen Personalkosten sowie die Notwendigkeit eines Unterdeckungsausgleisches erfordern eine Neukalkulation der Gebühren.
Konkret sieht die Vorlage eine Erhöhung der Gebühr im Schlachthof Recklinghausen um 0,42 Euro sowie eine Erhöhung um 0,17 Euro pro Schwein im öffentlichen Schlachthof Oer-Erkenschwick vor. Die Verwaltung führt an, dass die Anwendung der EU-weiten Mindestgebühren zu jährlichen Kostenausfällen von fast 800.000 Euro führen würde, die über die Kreisumlage durch die kreisangehörigen Städte ausgeglichen werden müssten. Eine Abweichung nach oben von den Mindestgebühren ist nach EU-Recht und dem Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zulässig, sofern die Gebühren die anfallenden Kosten nicht überschreiten. Die Erhebung der angepassten Gebühren wird zur Vermeidung von Unterdeckungen und zur Wahrung der Wirtschaftlichkeit im Rahmen des bestehenden Haushaltssicherungskonzepts als erforderlich dargestellt.
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