Fleischbeschaugebühren Satzung des Kreises Recklinghausen vom 06.2009 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene ab dem 01.04.2009
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 30/016 sieht die Aufhebung des Kreistagsbeschlusses vom 23. März 2009 sowie die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene vor. Ziel ist es, die neue Satzung rückwirkend zum 01. April 2009 in Kraft zu setzen, da eine rechtzeitige öffentliche Bekanntmachung aus organisatorischen Gründen nicht möglich war. Durch den neuen Beschluss soll die Rechtssicherheit hinsichtlich der Rückwirkung gewährleistet werden.
Die Anpassung der Gebührensätze ist auf gestiegene Personalkosten zurückzuführen. Seit dem 01. September 2008 ist ein neuer Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Fleischuntersuchung in Kraft, der unter anderem die Überleitung von Stückvergütung zu Stundenvergütung sowie Gehaltsanpassungen vorsieht. Um die Kostendeckung der amtlichen Kontrollen sicherzustellen und ein jährliches Defizit von fast 800.000 Euro zu vermeiden, sind Erhöhungen notwendig. Eine bloße Anwendung der EU-weiten Mindestgebühren würde die Kosten des Kreises nicht decken und müsste über die Kreisumlage ausgeglichen werden.
Konkret sieht die Satzung Erhöhungen für verschiedene Bereiche vor. Im Schlachthof Oer-Erkenschwick erhöht sich die Gebühr für Schweine um 0,15 Euro pro Tier. Im Schlachthof Recklinghausen ist aufgrund der Personalkostensteigerungen und eines Unterdeckungsausgleisches eine Erhöhung um 0,42 Euro vorgesehen. Die Erhebung der Gebühren stützt sich auf die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sowie das Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
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